Grundgedanken der Mediation
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Ziel der Mediation ist es, in den zwischen den Konfliktparteien streitigen Punkten eine einvernehmliche Lösung - in Form
einer Regelung für die Zukunft - zu finden.
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Die Mediatorin unterstützt die MediationsteilnehmerInnen (MediandInnen) darin, eine für alle Seiten faire, ihren Wünschen und
Interessen entsprechende Vereinbarung zu erarbeiten.
Die Mediatorin
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Die Mediatorin ist unparteiisch und weisungsunabhängig, sie vertritt nicht die Interessen einer Partei. Sie vertritt auch vor
oder nach der Mediation im Zusammenhang mit diesem Streitfall keine/n der MediandInnen.
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Die Mediatorin trifft keine Entscheidungen hinsichtlich der angestrebten Lösung. Die Konfliktparteien selbst treffen alle
Entscheidungen über die Lösung des Konflikts. Aufgabe der Mediatorin ist es, durch ihre Gesprächsleitung die MediandInnen bei der Erarbeitung einer gemeinsamen fairen und zufriedenstellenden
Lösung optimal zu unterstützen.
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Die Mediatorin achtet auf die Fairness des Prozesses und auf die Gleichgewichtigkeit der Parteien.
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Mediation dient nicht der Rechtsberatung. Sie berücksichtigt die rechtlichen Rahmenbedingungen. Ich weise darauf hin, dass
es für einen erfolgreichen Ablauf der Mediation erforderlich ist, dass beide Parteien ihre Rechte kennen und sich daher gegebenenfalls parallel zur Mediation jeweils von einem Anwalt/einer
Anwältin ihres Vertrauens beraten lassen.
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Für die Mediatorin besteht, soweit gesetzlich zulässig, Schweigepflicht über alles, was in der Mediation gesprochen
wird, sowie über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit dem Mediationsprozess bekannt werden. Eine Entbindung von der Schweigepflicht kann nur durch die MediationsteilnehmerInnen
gemeinsam erfolgen. Insbesondere steht die Mediatorin nicht als Zeugin für ihr im Mediationsverfahren bekannt gewordene Informationen zur Verfügung.
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Ebenso wird die Mediatorin über alle ihr zur Kenntnis gelangenden betrieblichen Angelegenheiten strengstes Stillschweigen
bewahren; das gilt auch für die Zeit nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses.
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Die Mediatorin ist berechtigt, die Mediation beim Vorliegen wichtiger Gründe zu beenden, auch ohne dass ein Ergebnis erreicht
wurde, u.a. dann, wenn sie zu der Überzeugung gelangt, dass ein starkes nicht behebbares Machtungleichgewicht zwischen Parteien in der Mediation die Fairness des Prozesses gefährdet oder dass
eine Partei nur zum Schein oder aus taktischen Gründen an der Mediation teilnimmt, oder wenn andere Faktoren die Fortführung der Mediation unmöglich machen.
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Die Mediatorin behält sich vor in Absprache mit Auftraggeber und MediandInnen eine weitere Mediatorin /einen weiteren
Mediator zum Verfahren hinzuzuziehen.
Die Mediationsteilnehmer/innen bzw. MedianDen
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Die Teilnahme an der Mediation ist freiwillig.
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In der Mediation werden die MediandInnen als die ExpertInnen für die Lösung ihres Konfliktes angesehen. Darum setzt Mediation
die Informiertheit aller MediandInnen bezogen auf den Konfliktgegenstand voraus. Jede Mediandin / jeder Mediand verpflichtet sich alle für die Bearbeitung und Lösung des Konfliktes relevanten
Informationen in die Mediation einzubringen.
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Jede Konfliktpartei lässt sich, wenn es die Umstände sinnvoll erscheinen lassen, begleitend zur Mediation von
außenstehenden Fachleuten (BeratungsanwältInnen, Personalvertretung usw.) beraten. Zweck dieser Beratung ist einerseits, sich darüber zu informieren, welche Rechte und Pflichten jede Partei
von Rechts wegen hat, und andererseits, zu klären, welche Konsequenzen die vereinbarten Regelungen für ihn/sie haben. Dadurch soll sichergestellt werden, dass während des Mediationsverfahrens
und in den getroffenen Vereinbarungen seine/ihre Interessen gewahrt bleiben.
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Mit den MediandInnen wird vor Beginn der Mediation geklärt, wie die Ergebnisse der Mediation gemeinsam an den Auftraggeber weitergegeben werden. Die Inhalte und Abläufe der
Gespräche selbst unterliegen der Vertraulichkeit.
Allgemeines
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Die Mediationssitzungen finden nach Wahl des Auftraggebers und in Absprache mit den MediandInnen in eigenen Räumen des
Auftraggebers, in den Räumen der Mediatorin oder in dafür anzumietenden Räumen statt.
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Die MediandInnen können zum Abschluss der Mediation eine Mediationsvereinbarung unterzeichnen, die sie als bindend anerkennen
und in der sie gemeinsam konkrete Regelungen für die Zukunft für alle strittigen Punkte treffen. Diese Regelungen können befristet oder unbefristet sein. Teilergebnisse, die im Laufe der
Mediation erzielt wurden, sind als Schritte zu einer Gesamtvereinbarung zu verstehen und werden erst mit Abschluss dieser Gesamtvereinbarung rechtsverbindlich.
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Bei Regelungen, die rechtliche Konsequenzen haben, ist es sinnvoll, dass die Gesamtvereinbarung von einem Rechtsanwalt
formuliert wird.
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Dauer, Zeit und Anzahl der Mediationssitzungen werden von den MediandInnen zusammen mit der Mediatorin
festgelegt.
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Für Mediationssitzungen, die nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, wird das volle Honorar fällig.
Diese Vereinbarung wird von allen Beteiligten
geschlossen.
Preise
Es wird auf Stundenbasis abgerechnet mit € 150,00 / Stunde.
In Einzelfällen werden auch Pauschalen oder günstigere Stundensätze berechnet, wie z.B. bei Gemeinnützigen
Organisationen. Auch sind kostenfreie Mediationen möglich, sollten Sie bereit sein, einen angehenden MediatorIn (am Ende der Ausbildung) als Gesprächspartner zu akzeptieren. Wir finden eine
Lösung, die für alle Beteiligten passt!
Wie viel Zeit für eine Mediation benötigt wird, hängt von vielen Faktoren ab:
Ein Konflikt, der komplex erscheint, kann binnen 2-3 Stunden besprochen und mit einer Vereinbarung abgeschlossen
sein.
Sogenannte "Einfache Fälle" können wesentlich länger dauern. Manchmal ist die Emotionalität ausschlaggebend oder
dann doch ein zu vereinbarender Geldbetrag, der die Entscheidung blockiert.
So verwickelt und zusammengesetzt die Konfliktwelt ist, so vielfältig sind auch die Wege aus dem Konflikt in die
Wohltuende Einigung!